AGB
1 AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Tierhomöopathie Hübscher (ein Geschäftsbereich der Hübscher GmbH)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Claudia Hübscher, dipl. Tierhomöopathin SHI, Birmenstorf (nachfolgend «Tierhomöopathin» genannt) und den Tierhalterinnen und Tierhaltern (nachfolgend «Klient» genannt). Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Tierhomöopathin erklärt sich der Klient mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.1 Vertragsabschluss und Termine
Ein Vertrag kommt durch die Terminvereinbarung per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular und deren Bestätigung durch die Tierhomöopathin rechtsverbindlich zustande. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist das vollständige Honorar gemäss der gültigen Tarifordnung geschuldet.
1.2 Leistungen
Die Tierhomöopathin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der klassischen Homöopathie. Die Homöopathie versteht sich als komplementäre Behandlungsmethode und ersetzt keine tierärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Bei akuten Notfällen ist unverzüglich ein Tierarzt aufzusuchen.
1.3 Mitwirkungspflichten des Klienten
Der Klient ist verpflichtet, sämtliche relevanten Angaben zum Gesundheitszustand und zur Vorgeschichte des Tieres vollständig und wahrheitsgemäss zu machen. Unterbleibt die Mitwirkung oder werden Angaben verschwiegen, kann die Tierhomöopathin die Behandlung verweigern oder abbrechen. Für daraus entstehende Nachteile übernimmt die Tierhomöopathin keine Haftung.
1.4 Haftung
Die Verantwortung für das Tier liegt zu jeder Zeit beim Klienten. Es werden ausdrücklich keine Heilversprechen abgegeben. Jegliche Haftung der Tierhomöopathin für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
1.5 Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäss den auf der Website veröffentlichten Tarifen. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Honorar unmittelbar nach der Behandlung in bar oder via TWINT fällig. Bei Rechnungsstellung beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf der Frist tritt ohne Mahnung Zahlungsverzug ein. Für Mahnungen kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– sowie Verzugszinsen von 5 % p.a. erhoben werden. Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, ist die Tierhomöopathin berechtigt, rechtliche Schritte einzuleiten.
1.6 Kurse und Vorträge
Anmeldungen zu Kursen und Vorträgen sind verbindlich. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor dem Anlass wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen ist das volle Kursgeld geschuldet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
1.7 Datenschutz
Die Tierhomöopathin behandelt alle Daten vertraulich und im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschliesslich, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Klient ausdrücklich einwilligt. Patientendaten werden mindestens zehn Jahre aufbewahrt.
1.8 Urheber- und Bildrechte
Alle im Rahmen von Kursen oder Vorträgen zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Tierhomöopathin nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Fotos, die im Rahmen von Kursen oder Vorträgen entstehen, können für Informations- und Werbezwecke verwendet werden. Sollte der Klient dies nicht wünschen, ist dies vorab schriftlich mitzuteilen.
1.9 Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den zugrunde liegenden Verträgen ist Baden/AG, Schweiz.
1.10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.